Grundsätzlich haben Krankenversicherte einen Anspruch darauf, eine häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen zu können. Festgesetzt ist dies im § 37 SGB V. Dennoch gibt es immer wieder Diskussionen darüber, wann die häusliche Pflege eigentlich in Anspruch genommen werden darf.
Der Blick auf die Grundlagen
Die häusliche Pflege ist wohl eines der Angebote, das zu besonders umfassenden Diskussionen und Streitigkeiten in der Pflege führt. Mit der häuslichen Krankenpflege soll vor allem gewährleistet werden, dass Patienten auch in ihren eigenen vier Wänden betreut werden können. Dabei wird zwischen verschiedenen Varianten unterschieden. So gibt es die Krankenhausvermeidungspflege. Diese greift dann, wenn der Patient eigentlich eine Behandlung im Krankenhaus benötigt, diese dort aber nicht ausgeführt werden kann. Die Krankenhausvermeidungspflege greift aber auch dann, wenn die Behandlung im Krankenhaus auf diese Weise verkürzt werden kann.
Eine weitere Option, auf die sich konzentriert werden kann, ist die Sicherungspflege. Der Patient erhält bereits eine ärztliche Behandlung. Damit die Krankenpflege auch unter fachkundiger Kontrolle weiter durchgeführt werden kann, gibt es die Sicherungspflege. Schließlich wird auch noch die Unterstützungspflege angeboten. Nach einer Erkrankung oder einem langen Krankenhausaufenthalt, kann eine häusliche Pflege genutzt werden. Die Kosten für die einzelnen Varianten werden durch den zuständigen Träger übernommen. Genau hier liegt jedoch oft das Problem. So kommt es immer wieder zu Streitigkeiten darüber, ob eine häusliche Pflege wirklich notwendig ist.
Die Aufgaben bei der häuslichen Pflege
Die häusliche Pflege wird durch Fachkräfte sichergestellt. Dabei handelt es sich um Pflegekräfte, die den zu Pflegenden vor allem in der Behandlungspflege, der Grundpflege und auch im Bereich der Hauswirtschaft versorgen. Welche Arbeiten übernommen werden, ist dabei immer abhängig vom gesundheitlichen Zustand der Person. Ziel ist es, die Beschwerden der Erkrankung zu lindern und so dafür zu sorgen, dass keine weitere ärztliche Betreuung notwendig ist.
Die Unterstützungspflege wird sehr häufig in Anspruch genommen. Dabei handelt es sich um eine häusliche Pflege, die beispielsweise auch nach einer Geburt oder bei einer drohenden Frühgeburt greift. Nicht immer sind Partner oder Familie in der Lage, im Haushalt zu unterstützen und für Entlastung zu sorgen. In diesen Fällen kann die häusliche Pflege übernehmen.
Häusliche Pflege gibt es nur im Notfall
Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine häusliche Pflege nur dann gewährleistet werden kann, wenn der Patient nicht in der Lage ist, die Pflegemaßnahmen selbst durchzuführen. Zudem wird geprüft, ob die Pflege möglicherweise durch eine andere Person in Haushalt übernommen werden kann. Teilweise kann sogar beantragt werden, dass der Partner die häusliche Pflege durchführt und dabei von seiner Arbeit entbunden wird. Grundsätzlich wird eine Verordnung durch den Arzt benötigt und diese muss bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Übernahme der häuslichen Pflege durch Pflegedienste
Oft besteht Unsicherheit darüber, wer die Pflege übernimmt. Die Krankenkasse haben Vertragsverhältnisse mit verschiedenen Pflegediensten. Hier wird geschaut, welcher Pflegedienst in der Nähe des Patienten ist und hier die häusliche Pflege auch durchführen kann. Dabei spielt unter anderem eine Rolle, zu welchen Zeiten die Pflege benötigt wird. Die Nachfrage ist groß und es ist oft schwierig, die passende Unterstützung zu finden. Nicht selten kommt es zu Problemen, bei denen sich zeigt, dass die zu pflegende Person nicht die gewünschte Unterstützung erhält.
Grundsätzlich ist es daher wichtig, sich umfangreich mit dem Thema zu beschäftigen und hier auch Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann eine häusliche Pflege nicht abgelehnt werden. Kommt es dennoch zu Problemen mit der Krankenkasse ist es wichtig, sich hier Hilfe zu holen. Diese kann auch durch einen Anwalt erfolgen. Der erste Schritt bei einer Ablehnung ist immer der Widerspruch. Dies verschafft zusätzliche Zeit. Wird die häusliche Pflege sehr kurzfristig benötigt, kann auch der Arzt bei der Krankenversicherung nachfragen