Heutzutage wünschen sich viele Menschen eine besonders ausgewogene Work-Life-Balance und durchaus auch mal längere Abwesenheiten, die über einen längeren Urlaub hinausgehen. Möglich sind solche Abwesenheiten beispielsweise im Rahmen der Elternzeit oder zur Pflege von Angehörigen. Viele Unternehmen bieten Ihren Mitarbeitern jedoch auch ohne konkreten Anlass eine längere Auszeit zunehmen. Das sogenannte Sabbatical wird immer beliebter.
Anders als beim gesetzlichen Urlaubsanspruch besteht bei solch freiwilligen Abwesenheiten kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. So obliegt es zunächst dem Arbeitnehmer sich während eines Sabbaticals um die Finanzen zu kümmern. Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter jedoch aktiv. Beispielsweise kann über mehrere Jahre ein Teil des Gehaltes einbehalten und dann während eines Sabbaticals weiter gezahlt werden. Eine andere Alternative stellt das sogenannte Zeitwertkonto dar. Hierbei handelt es sich um Arbeitszeitkonten, auf denen beispielsweise Mehrarbeit oder auch Urlaubstage, die nicht genommen werden konnten für andere Anlässe „gespart“ werden.
Ein solches Konto ist für Arbeitnehmer besonders vorteilhaft
Mehrarbeit gehört in vielen Unternehmen in der Wirtschaft zum Standard und auch viele Mitarbeiter sind durchaus bereit diese zu leisten. Den Überstunden sind jedoch erst einmal rechtliche Grenzen gesetzt, sodass in einem bestimmten Zeitraum nicht unbegrenzt viele Überstunden gemacht werden können. Darüber hinaus deckeln viele Unternehmen die maximal gut zu schreibende Anzahl und zahlen bei Erreichen dieses Wertes die Überstunden aus oder fordern Angestellte zum Urlaub auf.
Dieser Zwang zum Ausgleich kann für Mitarbeiter aber auch nachteilig sein. Einerseits führt ein höheres Gehalt durch Überstunden zu höheren Steuern und Sozialabgaben, andererseits kann es auch sein, dass zusätzliche Urlaubstage gar nicht benötigt oder gewünscht sind. Eine besonders flexible Alternative sind dann Zeitwertkonten. Auf diese Konten können über das vertragliche Maß hinaus geleistete Arbeitsstunden „eingezahlt“ werden und dann bei Bedarf als Freizeit genutzt werden. Beliebt ist dies etwa, um ein Sabbatical zu machen, aber ebenso für Altersteilzeit oder den früheren Abschied in den Ruhestand ohne Gehaltseinbußen.
Mit und ohne Deckelung möglich
Wie viel Zeit Angestellte auf solch ein Konto einzahlen können, obliegt dem Unternehmen. In manchen Unternehmen wird eine maximale Anzahl festgelegt, in anderen existiert hingegen keinerlei Begrenzung. Ausgehend von der Annahme einer langfristigen und unbefristeten Beschäftigung können so über die Jahre durchaus große „Zeitsummen“ zusammenkommen und den Gegenwert von mehreren Monaten Arbeit haben.
Da bei Urlaub in der Regel gilt, dass dieser auch zu nehmen ist, bestehen hinsichtlich der Einzahlung nicht genutzter Urlaubstage strengere Regeln. Gefüllt werden kann ein solches Konto also vor allem durch Überstunden. Bei Vollzeit darf die Menge an Überstunden einen Wert von 25% der Vollzeit aufs Jahr gerechnet nicht überschreiten. In einem Jahr könnten bei einer 40 Stunden Woche also (vereinfacht) bis zu 520 Stunden auf ein solches Konto eingezahlt werden.
Teilweise unterstützen Arbeitgeber auch aktiv bei der Sammlung
Möglichkeiten Zeitwerte auf ein solches Konto einzubringen sind für Arbeitnehmer also relativ begrenzt. Da viele Arbeitgeber jedoch mit der Möglichkeit auch strategische Interesse aus der Personalplanung verfolgen, kann es sein, dass die Aufstockung durch betriebliche Zugaben möglich ist. Besonders fortschrittliche Unternehmen schreiben sogar von vorneherein bestimmte Werte gut, sofern ein besonderes Ereignis eingetreten ist. Dies ist beispielsweise Elternzeit, eine Heirat oder auch eine Anerkennung für besondere Leistungen.
Großzügig sind Unternehmen zumindest dann, wenn es darum geht jenen Teil des Jahresurlaubs zu übertragen, der über das gesetzliche Mindestmaß hinaus geht. Wird mit einem derart flexiblen Zeitkonto kein Sabbatical angestrebt, so können langjährig Beschäftigte Mitarbeiter bereits früh beispielsweise in Altersteilzeit gehen. Bestehen in einem Betrieb weitere tarifvertragliche Regelungen zur Altersteilzeit so bedeutet ein gut gefülltes Zeitkonto in der Regel weitere Vorteile. In Tarifvertragen sind häufig außerdem Zuschüsse für Mehr-, Wochenend- und Nachtarbeit geregelt. Diese finden beim Übertrag natürlich auch Verwendung.
Sowohl aus Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmersicht handelt es sich um ein interessantes Konstrukt, dass kritisch diskutiert werden sollte.